Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse
Psychotherapie in einer privaten Praxis: was Sie wissen sollten
In meiner Praxis arbeite ich ohne Kassenzulassung. Das bedeutet:
Die Behandlung erfolgt grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten dennoch übernehmen. Dieses Verfahren nennt sich Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V.
Damit Sie gut informiert sind, finden Sie hier die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.
Wann ist eine Kostenerstattung möglich?
Die gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten übernehmen, wenn:
eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt
(z. B. Depressionen, Angststörungen, Belastungsreaktionen, psychosomatische Beschwerden)
bei kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen innerhalb einer angemessenen Zeit kein Therapieplatz verfügbar ist
Wartezeiten von mehr als 6–12 Wochen auf ein Erstgespräch gelten häufig als unzumutbar
die erfolglosen Anfragen nachgewiesen werden können, z. B. durch
– kurze Gesprächsnotizen
– E-Mails
– Wartelistenbestätigungen
– dokumentierte Rückrufe
die Behandlung in einer privaten Praxis fachlich geeignet ist
Als qualifizierte Ansprechpartnerin mit Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erfülle ich die Voraussetzungen vieler Krankenkassen.
Wie läuft der Kostenerstattungsprozess ab?
Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:
1. Erstkontakt & Diagnostik
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre aktuelle Situation und erheben eine vorläufige diagnostische Einschätzung.
2. Antrag bei der Krankenkasse
Sie stellen einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
3. Nachweise beifügen
Dem Antrag werden Nachweise über die erfolglosen Anfragen bei kassenzugelassenen Therapeut*innen beigefügt.
4. Behandlungsangebot
Von mir erhalten Sie ein schriftliches Behandlungsangebot mit
einer diagnostischen Einschätzung
der geplanten Sitzungsanzahl
einer Übersicht der Honorare (nach GebüH)
5. Entscheidung der Krankenkasse
Die Krankenkasse prüft den Antrag und informiert Sie über die mögliche Kostenübernahme.
Kosten bis zur Entscheidung
Bis zur Entscheidung der Krankenkasse erfolgt die Behandlung zunächst auf Selbstzahlerbasis.
Nach einer Bewilligung erstatten viele Krankenkassen die Kosten rückwirkend für die genehmigten Sitzungen.
Selbstzahlerleistung
Unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung kann Psychotherapie in meiner Praxis jederzeit auch privat in Anspruch genommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Vorteile einer privaten psychotherapeutischen Praxis
kurze Wartezeiten, oft innerhalb weniger Tage
flexible und individuelle Terminvergabe
kein Eintrag in die Krankenakte von Krankenkassen, Versicherungen oder Arbeitgebern
ruhige, vertrauensvolle Atmosphäre
Therapie ohne formale Hürden
ausreichend Zeit für persönliche Gespräche
