Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse

Psychotherapie in einer privaten Praxis: was Sie wissen sollten

In meiner Praxis arbeite ich ohne Kassenzulassung. Das bedeutet:
Die Behandlung erfolgt grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten dennoch übernehmen. Dieses Verfahren nennt sich Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V.

Damit Sie gut informiert sind, finden Sie hier die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengefasst.

 

 

 

 

 

Wann ist eine Kostenerstattung möglich?

Die gesetzlichen Krankenkassen können die Kosten übernehmen, wenn:

eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf vorliegt
(z. B. Depressionen, Angststörungen, Belastungsreaktionen, psychosomatische Beschwerden)

bei kassenzugelassenen Psychotherapeut*innen innerhalb einer angemessenen Zeit kein Therapieplatz verfügbar ist
Wartezeiten von mehr als 6–12 Wochen auf ein Erstgespräch gelten häufig als unzumutbar

die erfolglosen Anfragen nachgewiesen werden können, z. B. durch
– kurze Gesprächsnotizen
– E-Mails
– Wartelistenbestätigungen
– dokumentierte Rückrufe

die Behandlung in einer privaten Praxis fachlich geeignet ist
Als qualifizierte Ansprechpartnerin mit Erlaubnis zur Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz erfülle ich die Voraussetzungen vieler Krankenkassen.

Wie läuft der Kostenerstattungsprozess ab?

Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:

1. Erstkontakt & Diagnostik
In einem ersten Gespräch klären wir Ihre aktuelle Situation und erheben eine vorläufige diagnostische Einschätzung.

2. Antrag bei der Krankenkasse
Sie stellen einen formlosen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

3. Nachweise beifügen
Dem Antrag werden Nachweise über die erfolglosen Anfragen bei kassenzugelassenen Therapeut*innen beigefügt.

4. Behandlungsangebot
Von mir erhalten Sie ein schriftliches Behandlungsangebot mit

einer diagnostischen Einschätzung

der geplanten Sitzungsanzahl

einer Übersicht der Honorare (nach GebüH)

5. Entscheidung der Krankenkasse
Die Krankenkasse prüft den Antrag und informiert Sie über die mögliche Kostenübernahme.

Kosten bis zur Entscheidung

Bis zur Entscheidung der Krankenkasse erfolgt die Behandlung zunächst auf Selbstzahlerbasis.
Nach einer Bewilligung erstatten viele Krankenkassen die Kosten rückwirkend für die genehmigten Sitzungen.

Selbstzahlerleistung

Unabhängig von einer möglichen Kostenerstattung kann Psychotherapie in meiner Praxis jederzeit auch privat in Anspruch genommen werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Vorteile einer privaten psychotherapeutischen Praxis

kurze Wartezeiten, oft innerhalb weniger Tage

flexible und individuelle Terminvergabe

kein Eintrag in die Krankenakte von Krankenkassen, Versicherungen oder Arbeitgebern

ruhige, vertrauensvolle Atmosphäre

Therapie ohne formale Hürden

ausreichend Zeit für persönliche Gespräche

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.